Wie schnell ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit?
In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen / Verkehrszeichen 325.1) darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Aber wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit tatsächlich? Das Oberlandesgericht Naumburg beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 21.03.2017 (Az.: 2 Ws 45/17) mit dieser Frage.
Aus den Gründen: „Eine Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h kann nach dem Wortsinn nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Der Begriff ‚Schrittgeschwindigkeit‘ kann auch nicht je nach den örtlichen Gegebenheiten oder dem Grad der Gefährdung unterschiedliche Geschwindigkeiten bezeichnen. Wäre solches vom Gesetzgeber beabsichtigt gewesen, hätte er nicht den Begriff Schrittgeschwindigkeit wählt, sondern etwa ‚die den Umständen entsprechend ungefährliche Geschwindigkeit‘ angeordnet.“
Schrittgeschwindigkeit = 10 km/h
Dabei gibt es in der Rechtsprechung zum Teil verschiedene Auffassungen. Teilweise wird eine Geschwindigkeit von 4 bis zu 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit (Brandenburgisches OLG, DAR 2005, 570; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; OLG Köln VRS 68, 382), das OLG Hamm nennt eine Spanne von 4 bis 10 km/h (VRS 6, 222) angesehen. Währendessen das Amtsgericht Leipzig (DAR 2005, 703) eine Geschwindigkeit von 15 km/h gar noch für Schrittgeschwindigkeit hält. Die Leipziger Richter begründen dies daran, dass eine „bestimmte Geschwindigkeit zwischen 4 und 10 km/h nicht als Grenzwert in Betracht komme, denn eine solche wäre mittels Tacho nicht zuverlässig messbar, außerdem würden Radfahrer, die Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen“.
Das OLG Naumburg kommt daher zu folgender Erkenntnis: „Wer sich noch schneller fortbewegt, geht bzw. schreitet nicht, sondern läuft. Mit dem vom Amtsgericht zu Grunde gelegten Tempo von 15 km/h wäre etwa ein Teilnehmer des Berlin Marathon 2016 mit einer Zeit von ca. 2 Stunden und 50 Minuten unter den besten 4 % der 35.999 Läufer, die das Ziel erreicht haben, gelandet. Eine solche Geschwindigkeit lässt sich nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit definieren.“
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