Das Medienrecht ist vielfältig
Das Medienrecht ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Rechtsgebieten – auf die sich unsere Kanzlei spezialisiert hat und auf dem wir Sie vertreten können. Der Rechtsbereich umfasst im Grunde „alle“ Gebiete, die sich mit der Kommunikation in Wort, Bild und Ton befassen: So z.B.
– das Presserecht
– das Verlagsrecht
– das Musikrecht
– das Filmrecht
– das Rundfunkrecht
– das „Internetrecht“.
Damit entstehen im Medienrecht Berührungspunkte in den Bereichen des Zivil-, öffentlichen-, als auch des Strafrechts. Durch die rasante Entwicklung immer neuer Kommunikationswege (insbesondere des Internets) gab es in den letzten Jahren eine hohe Entwicklung auf diesem Gebiet. „Massenmedien“ bzw. Social Media Plattformen, wie Facebook, Twitter, Instagramm haben Einzug in den Alltag vieler Menschen gewonnen. Dies birgt aber auch neue Risiken und Gefahren. Diesem Einzug der Entwicklung versucht der Gesetzgeber Herr zu werden: Das Ziel ist dabei die Sicherung einer Meinungsvielfalt, der Schutz der Medienadressaten, aber auch der Jugend- und Datenschutz. Dabei sind in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer rechtlicher Vorschriften (Gesetze) entstanden, an die sich „Medientreibende“ halten müssen. Für Privatperson, als auch für Unternehmen, ist es schwer dabei den Überblick über die geltenden Gesetze zu behalten. Die Missachtung dieser Vorschriften kann jedoch hohe Schadensersatzforderungen mit sich ziehen.
„Man kann nicht nicht kommunizieren“ – Paul Watzlawick
Gerade wo Kommunikation betrieben wird, können falsche und/oder unwahre Tatsachen (z.B. Mobbing), rechtswidrig hergestellte Film- und Fotoaufnahmen verbreitet werden – gegen die man sich wehren möchte. Nicht nur die „Täter“, dh. die einzelne Person, als auch die „Störer“, dh. die Plattformen (z.B. Presseverlage (Zeitungen), Blogs, Social Media…) haben sich dabei an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
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