Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Die Regelungen des Zivilrechts sind in erster Linie im BGB (bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Sonderregelungen sind in einer Vielzahl von weiteren „Spezialgesetzen“ geregelt.
Vertragliche Schuldverhältnisse
Die vertraglichen Schuldverhältnisse – wie z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag – mit denen jede natürliche und juristische Person tagtäglich zutun hat gehören zum allgemeinen Zivilrecht. Dazu zählen aber auch Schadensersatzansprüche oder Eigentumsverhältnisse.
Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Rechte
Möchten auch Sie Ihre zivilrechtlichen Rechte durchsetzen oder macht jemand Ihnen gegenüber Rechte geltend? Dann beraten wir Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im außergerichtlichen/gerichtlichen Verfahren. Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen kommt Ihnen zugute. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 040/46632840 – per E-Mail: info@rechtskontor.de oder bequem über unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!