Presserecht PresseDas Presserecht beschäftigt sich mit den gesetzlichen Vorschriften der Presse und ist ein Teilbereich des Medienrechts.

Dabei umfasst die „Presse“ nach den jeweiligen Landespressegesetzen „alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse“, die einmalig oder periodisch erscheinen. Dabei spielt der Inhalt, der Preis oder das Niveau des Druckerzeugnisses keine Rolle. Die Presseerzeugnisse unterliegen ua. dabei einer journalistischen (publizistische) Sorgfaltspflicht. Eine solche findet sich in den jeweiligen Landespressegesetzen wider: z.B. Hamburgisches Pressegesetz,

§ 6 Sorgfaltspflicht der Presse
Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen.

Trotz dieser gesetzlichen Vorgabe, kommt es fast täglich zu Veröffentlichungen, die unrichtig sind, dh. der Wahrheit nicht entsprechen.  Die Betroffenen erleiden dadurch einen nicht unerheblichen „Imageschaden“ und werden damit in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte..

Aber auch die Veröffentlichung von (nicht genehmigten) Bildern, kann das Recht am eigenen Bild verletzen.

Welche Rechte stehen einem Betroffenen zu?

Den Betroffenen stehen in diesen Fällen verschiedene zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung. Diese können in Form von Gegendarstellung, Unterlassung, Anspruch auf Berichtigung (Richtigstellung) und ggf. Geldentschädigung auftreten.

Um eine anstehende Presseveröffentlichung „aufzuhalten“, stehen zudem Formen des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verfügung. Es leuchtet ein, dass es sich schwieriger gestaltet eine bereits veröffentliche Mitteilung und seinen entstandenen Imageschaden „auszuglätten“, als diesen vorab gänzlich zu verhindern.

Sind Sie Betroffener/Opfer einer solchen Veröffentlichung geworden? Wurden gegen Ihren Willen Bilder von Ihnen veröffentlicht? Dann sollten Sie sich dagegen wehren.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Presserecht.

Möchten auch Sie Ihre Rechte durchsetzen oder macht jemand Ihnen gegenüber Rechte geltend? Wir beraten Sie bundesweit bei der Durchsetzung im außergerichtlichen/gerichtlichen Verfahren. Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen kommt Ihnen zugute. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 040/46632840 – per E-Mail: info@rechtskontor.de oder bequem über unser Kontaktformular.

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